Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) ab 01.07.2011
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (MEG II, verkündet am 13. September 2007, BGBl. 2007 I Nr. 47, S.2259) wurde eine gesetzliche Grundlage für die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen bzw. der Bundesagentur für Arbeit geschaffen.
Der § 23c Abs. 2 SGB IV regelt die elektronische Übermittlung von Daten, welche für die Berechnung bestimmter Entgeltersatzleistungen erforderlich sind.
Demnach sind die Arbeitgeber ab 01.07.2011 verpflichtet, dem Leistungsträger Daten über ein Beschäftigungsverhältnis zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden
verschlüsselt (via GKV-Server) an den jeweiligen Leistungsträger übermittelt. Es können auch (Verfahren ist optional) die anrechenbaren Vorerkrankungszeiten gemeldet werden. Die Höhe der Entgeltersatzleistungen werden an den Arbeitgeber zurückgemeldet.
Darüber hinaus wird das Datensatzformat in der DEÜV auf eine neue Version (Datensatzversion 02) angepasst, sodass die bestehenden Probleme bei der Meldung von Unfallversicherungsdaten behoben werden. Hierzu wird der Datenbaustein DBUV entsprechend angepasst.
Es ist zwingend erforderlich die Änderung bis zum 01.08.2011 ins System einzuspielen.
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